Julia Klöckner zur Bundestagspräsidentin gewählt

  1. Wahl einer neuen Bundestagspräsidentin
  2. Wahlrechtsreform gehört auf den Prüfstand

Jedem Anfang wohnt ein Zauber inne. Es ist kein Tag wie jeder andere, als der 21. Deutsche Bundestag heute zum ersten Mal zusammentrat.

Wahl einer neuen Bundestagspräsidentin

Besonderer Programmpunkt: die Wahl des Bundestagspräsidenten. Traditionell wird der Bundestagspräsident oder die Bundestagspräsidentin von der größten Fraktion im Parlament gestellt. Heute erhielt Julia Klöckner die Zustimmung des Bundestags mit 382 Stimmen. Mit großer Demut, aber auch Vorfreude geht sie an diese neue Aufgabe.

„Eine Wahl ist weniger eine Auszeichnung, sie ist vielmehr eine Verpflichtung. Ich danke Ihnen für den Vorschuss an Vertrauen. Ich habe den festen Willen, die mir übertragene Aufgabe stets unparteiisch, unaufgeregt und auch unverzagt zu erfüllen. Klar in der Sache, aber zugleich verbindend im Miteinander.“ Julia Klöckner

Julia Klöckner nimmt die Wahl an

Foto: Jan-Philipp Burmann, City-Press GmbH
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Mit Julia Klöckner wurde eine erfahrene und über Parteigrenzen geachtete Politikerin in dieses besondere Amt gewählt. Das Amt des Bundestagspräsidenten ist nach dem Bundespräsidenten das zweithöchste Amt im Staat. Die Aufgaben der Bundestagspräsidentin: die Leitung der Parlamentssitzungen. Außerdem vertritt sie den Bundestag nach außen.

Julia Klöckner bringt dafür eine Fülle an Erfahrungen aus Bundes-, Landes- und Kommunalpolitik mit. Sie war bereits Landwirtschaftsministerin, stellvertretende CDU-Vorsitzende und Landesvorsitzende der CDU Rheinland-Pfalz.

Die SPD-Politikerin und Vorgängerin im Amt der Bundestagspräsidentin, Bärbel Bas, gratuliert Julia Klöckner zu ihrem neuen Amt

Die SPD-Politikerin und Vorgängerin im Amt der Bundestagspräsidentin, Bärbel Bas, gratuliert Julia Klöckner zu ihrem neuen Amt
Foto: Jan-Philipp Burmann, City-Press GmbH
Die SPD-Politikerin und Vorgängerin im Amt der Bundestagspräsidentin, Bärbel Bas, gratuliert Julia Klöckner zu ihrem neuen Amt
Foto: Jan-Philipp Burmann, City-Press GmbH
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Wahlrechtsreform gehört auf den Prüfstand

Der neue Bundestag ist der Erste, der nach der Einführung der Wahlrechtsreform gewählt wurde. Die Anzahl der Sitze wurde auf 630 begrenzt. Direktmandate müssen durch Zweitstimmen gedeckt werden. Klar ist aus Sicht der Union: Das Wahlrecht muss überdacht werden, denn 23 Wahlkreise bleiben ohne einen direkt gewählten Bundestagsabgeordneten. Von den Wahlkreissiegern sind 15 von der CDU. Julia Klöckner betonte in ihrer Antrittsrede, dass man dies den Wählerinnen und Wählern kaum erklären könne.

„Es muss doch möglich sein, das Ziel der Wahlrechtsreform – eine deutliche Verkleinerung des Bundestags – mit einem verständlichen und gerechten Wahlrecht zu verbinden. Je verständlicher und gerechter ein Wahlsystem empfunden wird, desto größer dessen Akzeptanz in der Bevölkerung. Lassen Sie uns noch einmal gründlich darüber nachdenken.“ Julia Klöckner

Für die CDU ist klar: Die Zahl der Abgeordneten muss reduziert bleiben, aber Wahlkreise dürfen nicht ohne Abgeordneten dastehen.