Wir machen Schluss mit illegaler Migration
CDU, CSU und SPD haben sich geeinigt: Der Koalitionsvertrag steht. In der Migrationspolitik schaffen wir den notwendigen Politikwechsel.


„Wir werden einen neuen Kurs in der Migrationspolitik einschlagen, wir werden besser ordnen und steuern und die irreguläre Migration weitgehend beenden“, macht Friedrich Merz bei der Vorstellung des Koalitionsvertrags deutlich.
Für eine Zurückweisung an den Staatsgrenzen
Deutschland liegt inmitten der EU und hat Grenzen zu neun Nachbarländern. Eigentlich gilt, dass Asylsuchende dort einen Asylantrag stellen müssen, wo sie zuerst den Boden der EU betreten. Dies geschieht jedoch oftmals nicht. Stattdessen ist Deutschland zu einem der größten Zielländer für irreguläre Migranten innerhalb der EU geworden.
Bisher gilt: Auf Druck der Union hin hat die Ampel Grenzkontrollen eingeführt. Zurückweisungen wurden allerdings nicht bei Personen durchgeführt, die an der Grenze „Asyl” sagen.
Was steht im Koalitionsvertrag? In Zukunft werden wir auch diejenigen zurückweisen, die erst an der deutschen Grenze um Asyl nachsuchen. Dazu stimmen wir uns mit unseren Nachbarstaaten ab. Denn eine Mehrheit der EU-Staaten will ebenfalls einen strengeren Kurs in der Asylpolitik. So werden wir die Zahl der illegalen Einreisen senken. Die Wahrheit ist auch, dass viele der Asylsuchenden keinen Schutzanspruch von deutschen Gerichten zugesprochen bekommen. Rechtlich gesehen sind sie damit gar keine Flüchtlinge.
Für eine strikte Asylpolitik in Europa
Migrationspolitik ist Europapolitik. Denn viele Rechtsvorschriften und Verfahren werden im „Gemeinsamen Europäischen Asylsystem“, kurz GEAS, geregelt.
Bisher gilt: Das GEAS wurde 2024 reformiert, die Reformen treten 2026 in Kraft. Wichtiges Ziel: Asylverfahren für Menschen mit schlechter Bleibeperspektive werden an die Außengrenzen verlagert und sollen dort im beschleunigten Verfahren erfolgen. Direkt von dort soll dann auch abgeschoben werden. Größte Herausforderung dabei: Die Anzahl der Plätze in den Einrichtungen sind sehr gering und die Fristen für die Verfahren sehr kurz.
Was steht im Koalitionsvertrag? Wir wollen das europäische Asylsystem noch weiter reformieren. Wir wollen uns dafür einsetzen, der EU den Weg für die Auslagerung von Asyl und für die Einrichtung von Rückführungszentren in Staaten außerhalb der EU freizumachen.
Im Wahlkampf angekündigt, jetzt wird sie Realität: Die Wende in der Migrationspolitik. Thorsten Frei erklärt, mit welchen Maßnahmen wir Einwanderung ordnen und steuern, Pullfaktoren reduzieren – und illegale Migration stoppen.
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Mehr InformationenAussetzung von Familiennachzug
Bisher gilt: Bürgerkriegsflüchtlinge mit lediglich „subsidiärem Schutzstatus“ können Familienmitglieder nach Deutschland nachholen. Diese Möglichkeit ist auf insgesamt 1.000 Personen pro Monat beschränkt.
Was steht im Koalitionsvertrag? Der Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte wird zunächst für zwei Jahre komplett ausgesetzt. Auch freiwillige Bundesaufnahmeprogramme werden beendet.
Für mehr sichere Herkunftsstaaten
Bisher gilt: Es gibt Staaten, deren Staatsangehörige selten oder gar nicht als verfolgt anerkannt werden. Einige von ihnen werden als „sichere Herkunftsstaaten“ eingestuft. Wer aus diesen Ländern kommt, durchläuft ein erheblich kürzeres Asyl- und Klageverfahren. Abschiebungen gelingen deutlich besser und unsere Behörden und Gerichte sind weniger stark belastet.
Was steht im Koalitionsvertrag? Die Liste der sicheren Herkunftsstaaten wird um Marokko, Algerien, Tunesien und Indien erweitert. Außerdem sollen Staaten, deren Anerkennungsquote in den letzten fünf Jahren unter fünf Prozent lag, auf diese Liste aufgenommen werden. Damit werden viele Asylverfahren verkürzt, Abschiebungsverfahren beschleunigt und Behörden und Gerichte entlastet.
Für eine Rückführungsoffensive
Bisher gilt: Abschiebungen von ausreisepflichtigen Personen gelingen selten. In Deutschland leben derzeit circa 240.000 Ausreisepflichtige. Auch Schwerstkriminelle aus Syrien und Afghanistan können oft nicht abgeschoben werden.
Was steht im Koalitionsvertrag? Wir wollen, dass der Bund den Ländern noch stärker unter die Arme greift: Wir wollen dazu die Kompetenzen der Bundespolizei ausweiten. Die Kapazitäten für Abschiebehaft werden wir deutlich erhöhen. Die Zuständigkeiten für Dublin-Überstellungen zentralisieren wir beim Bund. Für ausreisepflichtige Gefährder und Täter schwerer Straftaten wollen wir einen dauerhaften Ausreisearrest nach Haftverbüßung schaffen, bis die freiwillige Ausreise oder die Abschiebung erfolgt. Auch nach Syrien und nach Afghanistan werden wir abschieben. Die Kooperation der Herkunftsstaaten bei Rückführungen werden wir auch dadurch erhöhen, dass wir die Visa-Vergabe, die Entwicklungszusammenarbeit sowie die Wirtschafts- und Handelsbeziehungen als Hebel einsetzen.
Weniger Sozialleistungen
Bisher gilt:Geflüchtete aus der Ukraine beziehen direkt reguläre Sozialleistungen, bekommen „Bürgergeld“.
Was steht im Koalitionsvertrag? Neu ankommende Flüchtlinge aus der Ukraine, die nach dem 1. April 2025 einreisen, sollen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten und müssen dafür ihre Bedürftigkeit nachweisen.
Keine „Turboeinbürgerung“
Bisher gilt: Die Ampel hat die Möglichkeit eingeführt, nach nur drei Jahren eingebürgert zu werden (Turboeinbürgerung).
Was steht im Koalitionsvertrag? Wir machen das rückgängig und setzen den deutschen Pass wieder ans Ende einer erfolgreichen Integration. Friedrich Merz erklärt: „Die sogenannte Turboeinbürgerung nach drei Jahren wird nicht mehr stattfinden. Es wird die frühestmögliche Einbürgerung erst nach fünf Jahren wieder möglich sein.“
Flugblatt – Wir machen Schluss mit illegaler Migration
PDF 639 KBKoalitionsvertrag 2025
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