1. Die Maßnahmen der Union folgen deutschen Gesetzen und EU- Recht.
  2. Illegale Migration stoppen, Ausreisepflichten umsetzen!
  3. Politik muss sich wieder am Wählerwillen ausrichten.

Dauerhafte Kontrollen an deutschen Grenzen. Zurückweisung von Asylbewerbern, die über andere EU-Staaten kommen. Ausreisepflicht konsequent durchsetzen. Thorsten Frei stellt im ZDF-Morgenmagazin klar: Das alles ist notwendig – und rechtlich nicht zu beanstanden.

„Schon im vergangenen Spätsommer hat die Union die gleichen Vorschläge in den Bundestag eingebracht“, fasst Frei zusammen. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Union bekräftigt: Die Union hatte schon vorher betont, „es nutzt nichts, wenn man zwar seit dem 16. September an allen deutschen Landgrenzen Grenzkontrollen durchführt, aber jeder, der das Wort ‚Asyl‘ sagt, trotzdem nach Deutschland reinkommt.“

Die Maßnahmen der Union folgen deutschen Gesetzen und EU- Recht.

„Wir brauchen Zurückweisungen“, sagt Frei. Genau das steht auch im Grundgesetz. Artikel 16 Absatz 2 besagt: Wer aus einem EU-Staat oder einem anderen sicheren Staat nach Deutschland einreisen will, hat kein Anrecht auf Asyl. Es ist notwendig, „dafür zu sorgen, dass diejenigen, die nicht bleibeberechtigt sind, nach Möglichkeit auch gar nicht erst nach Deutschland kommen“.

Frei macht deutlich: „Die Dublin-III-Verordnung ist dysfunktional. Deutschland ist für die Migration das einzige relevante Land in Europa, das sich noch daran hält.“ Unter diesen Voraussetzungen können auch Rückführungen in viele EU-Staaten nicht funktionieren.

Frei verweist auch auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union. In Artikel 72 ist geregelt, so Frei: „In solchen Fällen geht nationales Recht vor.“ Gegenüber dem ZDF erklärt er geduldig: „Wenn europäisches Recht nicht funktioniert, dann muss nationales Recht gelten. Das entspricht den Regeln der Europäischen Union.“ Die Union hält sich mit ihren Vorschlägen an Recht und Gesetz.

Illegale Migration stoppen, Ausreisepflichten umsetzen!

Klar ist: Ausreisepflichten müssen schneller als bisher durchgesetzt werden. Der Ausreise-Gewahrsam ist eine notwendige Maßnahme für Personen ohne Bleiberecht, die sich weigern, das Land zu verlassen. „Entsprechende Plätze halten die Länder vor – bedauerlicherweise viel zu wenige.“ Über 240.000 Personen in Deutschland sind „vollziehbar ausreisepflichtig“. Das heißt, sie müssten das Land umgehend verlassen. In den Ländern gibt es weniger als 800 Plätze im Abschiebegewahrsam. Hier fordert Frei für die Union: „Da muss nachgesteuert werden, damit das Recht tatsächlich durchgesetzt werden kann.“

Dazu gehört dann auch, dass der Bund mit der Bundespolizei künftig die Länder dort unterstützt, wo Rückführungen nicht funktionieren oder umgesetzt werden. Juristische Hindernisse sollen beseitigt werden. Die Bundespolizei soll dazu Möglichkeiten der Landespolizeien bekommen.

Politik muss sich wieder am Wählerwillen ausrichten.

Frei macht unmissverständlich deutlich: CDU und CSU werden nach der Bundestagswahl am 23. Februar keine Politik fortsetzen, „die erstens gescheitert ist und zweitens von 80 Prozent der Menschen in Deutschland abgelehnt wird. Man kann doch nicht eine Politik an den Bedürfnissen der Menschen vorbei machen.“ Das, so Frei, sollten auch alle anderen Parteien so sehen.

CDU und CSU werden in einer künftigen Bundesregierung auf Umsetzung der Maßnahmen bestehen. „Für uns ist klar, dass es am 23. Februar nicht um eine schlichte Regierungsbeteiligung geht. Es geht um einen grundlegenden Politikwechsel.“ Dafür wirbt die Union um Wählerstimmen. Und deshalb will sie „so stark wie möglich werden, um das am Ende auch durchsetzen zu können.“ Frei bekräftigt: „Wenn wir etwas für richtig und notwendig erkennen – und das von einer Mehrheit der Menschen in Deutschland auch getragen wird – dann müssen wir es auch durchsetzen.“

Das Interview mit Thorsten Frei sehen Sie hier.