Die Ampel-Koalition hat am 19. Januar den Gesetzentwurf zur Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts beschlossen. Ihr geht es darum, die Voraussetzungen zur Einbürgerung abzusenken. Konkret soll die Mindestaufenthaltszeit von derzeit 8 auf 5 oder bei besonderen Integrationsleistungen auf nur 3 Jahre herabgesenkt werden. Die Union lehnt das aus guten Gründen ab.

„Das ist das Gesetz der Ampel in dieser Legislaturperiode mit den weitreichendsten negativen Folgen für unsere Gesellschaft“, kritisiert Alexander Throm. Der Innenpolitische Sprecher der Union im Bundestag befürchtet durch das Gesetz die Aufgabe der Steuerung, der Vorsicht und der Sicherheit. „Und das schadet der Gesellschaft. Und das schadet diesem Land.“

Mehr als zwei Drittel der Bürgerinnen und Bürger lehnen das Vorhaben ab. Er verweist auch darauf, dass bis zuletzt keine Zahlen, Daten und Fakten zu den Auswirkungen des Gesetzes vorliegen. „Sagen Sie uns, mit wie vielen Einbürgerungen Sie rechnen“, forderte CDU-Innenpolitiker Stefan Heck gegenüber dem Parlament.

Erfolgreiche Integration braucht Zeit

Auf den ersten Blick bringt eine schnelle Einbürgerung scheinbar viele Vorteile mit sich. Allen voran die Hoffnung, dem Fachkräftemangel begegnen zu können. Dieser Hoffnung steht allerdings die Realität gegenüber. Wer einmal vom Land in die Stadt umgezogen ist, wer im Studium ein Jahr im Ausland verbracht hat, der weiß, wo die Schwierigkeiten lauern. Die Liste der Herausforderungen ist lang. Vor allem für Migranten aus anderen Kulturkreisen warten auch eine neue Kultur, eine neue Mentalität – und eine andere Sprache. Eine nachhaltige Integration braucht daher Zeit. Eine deutsche Staatsbürgerschaft ist für alle Beteiligten erfolgreich, wenn sie am Ende des Integrationsprozesses erfolgt.

Vorgezogene Staatsbürgerschaft hilft nicht gegen Fachkräftemangel

Eine schnellere Einbürgerung hilft weder den Menschen, die sich hier ein neues Leben aufbauen möchten, noch den Unternehmen, die dringend nach Fachkräften suchen. Stattdessen ist es menschlich erforderlich, ihnen die Chance zu einer tiefgreifenden Integration zu ermöglichen. Das Ziel, die Staatsangehörigkeit zu bekommen, ist „ein wichtiger Integrationsanreiz“, schreibt die CDU/CSU-Fraktion.

Die Einbürgerung nach 8 Jahren liegt nicht nur im europäischen Mittelmaß. Sie ist gerade deshalb sinnvoll, weil sie den Betroffenen Zeit gibt, sich tatsächlich zu entscheiden, ob sie hier ihre Zukunft sehen.

Mit Blick auf unseren EU-Nachbarn Frankreich macht der Bundestagsabgeordnete Throm deutlich: Dort hat man die Probleme zur Kenntnis genommen. Die Einbürgerungsfrist wird verlängert. Flucht, Asyl und Fachkräftezuwanderung werden unabhängig voneinander gesehen und bewertet. Vor diesem Hintergrund ist das Ampel-Gesetz eben „nicht modern“, so Throm. Stattdessen ist festzustellen: „Es ist ein Staatsangehörigkeits-Entwertung-Gesetz.“

Doppelte Staatsangehörigkeit nicht als Regelfall sehen

Die CDU sieht die gleichzeitige Staatsangehörigkeit in unterschiedlichen Ländern kritisch. „Mit der doppelten Staatsbürgerschaft fehlt das Bekenntnis zu unserem Land“, stellt der CDU-Politiker fest. Es überwiegen die Nachteile. Ein Doppelpass verstärkt die politischen Einflussmöglichkeiten ausländischer Staaten in Deutschland. Der Schutz für diejenigen mit doppelter Staatsangehörigkeit wird entscheidend verkürzt. Unberechtigte Inhaftierungen wie im Fall Deniz Yücel können erfolgen. Zudem entsteht faktisch ein mehrfaches Wahlrecht. Das kann dazu führen, dass in Deutschland Autokraten außerhalb Deutschlands gewählt werden, die dem Land schaden.
Grundsätzlich soll der Doppelpass in Ausnahmefällen möglich bleiben. Schon heute gibt es zahlreiche Ausnahmen, beispielsweise für EU-Bürger, anerkannte Flüchtlinge und Menschen, die der Herkunftsstaat nicht aus der Staatsangehörigkeit entlässt. Innerhalb der EU ist eine doppelte Staatsangehörigkeit auch schon möglich.

Unverzichtbar: das Bekenntnis zum Existenzrecht Israels

Neben vielen anderen Kritikpunkten ist auch dieser Punkt aus aktuellem Anlass für die CDU wichtig: Es ist bedauerlich und aus Sicht der Union auch falsch, das Bekenntnis zum Existenzrecht des Staates Israel nicht als Einbürgerungsvoraussetzung in den Gesetzesentwurf aufzunehmen. Gerade in Deutschland sollte dieses Bekenntnis eine selbstverständliche Voraussetzung sein und nicht wie von der Ampelregierung abgelehnt werden.