Die CDU hat sich Ende letzten Jahres für die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht ausgesprochen. Wir stehen weiterhin zu diesem Instrument, denn so können wir in der Pandemie gerade die ältesten und hilfsbedürftigsten Menschen in unserem Land schützen. Aber dieses Instrument muss auch funktionieren. Und hier hat die Bundesregierung nicht geliefert. Solange die Bundesregierung nicht endlich alle offenen Fragen klärt, ist dieses Instrument weder sinnvoll noch zielführend.

Die entscheidenden Punkte hier zusammengefasst:

  1. Wir haben aus Überzeugung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht für Beschäftige vor allem in Alten- und Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und Arztpraxen Anfang Dezember zugestimmt. Das dient dem Schutz gerade der ältesten und hilfsbedürftigsten Menschen in unserem Land, nämlich den Bewohnern von Alten- und Pflegeeinrichtungen und Patienten.

  2. Wir sind bei der Verabschiedung des Gesetzes davon ausgegangen, dass die Bundesregierung die noch offenen Fragen zum Arbeitsrecht, zur Lohnfortzahlung und zum Betretungsrecht der Einrichtungen klärt. Wir haben von der Bundesregierung erwartet, dass sie diese Impfpflicht intensiv mit den betroffenen Ländern, Kommunen und Gesundheitsämtern vorbereitet, denen die Umsetzung vor Ort obliegt. Es ist Aufgabe der Bundesregierung klarzustellen, wie die einrichtungsbezogene Impfpflicht in der Praxis umgesetzt wird. Das kann nicht durch die Gesundheitsämter erfolgen, die sowieso gerade überlastet sind. Das kann auch nicht den Leitungen der Einrichtungen überlassen werden, hier sind bundesweit einheitliche Lösungen gefragt.

  3. Die Länder haben bei der Gesundheitsministerkonferenz am 22. Januar 2022 das Bundesgesundheitsministerium gebeten, gemeinsam mit den Ländern unverzüglich alle offenen Vollzugsfragen abzustimmen, damit die einrichtungsbezogene Impfpflicht möglichst bundeseinheitlich vollzogen werden kann.

  4. Seit der Verkündung des Gesetzes sind rund 2 Monate vergangen, die Fragen sind aber immer noch offen. Die Ampel-Regierung muss bei den Umsetzungsproblemen in der Praxis nachsteuern. Es fehlt jedoch an entsprechender Führung.

  5. Solange die Bundesregierung diese ganz praktischen Fragen nicht geklärt hat, ist die einrichtungsbezogene Impfpflicht nicht gut vorbereitet. Die Bundesregierung hat ihre Hausaufgaben nicht gemacht. Sie lässt die Einrichtungen und die Beschäftigten mit den Folgen der Impfpflicht allein. Es darf keinen Auslegungswettbewerb der Bundesländer geben. Wir erwarten, dass die Ampel endlich ihre Arbeit macht und Rechtssicherheit schafft, damit das Gesetz einheitlich vollzogen werden kann.