Bundesverfassungsgericht soll widerstandsfähiger werden

In diesem Jahr feiert das Grundgesetz sein 75-jähriges Bestehen. Eines seiner zentralen Elemente – das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe – hat sich als Hüter der Verfassung bewährt. Das Bundesverfassungsgericht schützt das Grundgesetz und damit unsere Demokratie. Zum Jubiläum soll es die verfassungsrechtliche Absicherung erhalten. Die anderen Verfassungsorgane – Bundestag, Bundesrat, Bundespräsident und Bundesregierung – genießen diese Sicherheit bereits, das Bundesverfassungsbericht jedoch nicht.

Gemeinsame Reform zur Stärkung des Bundesverfassungsgerichts

Damit es im Ernstfall nicht angreifbar und unsere Demokratie gefährdet wird, hat die Union der aktuellen Regierung zugestimmt. Diese Zusammenarbeit zeigt: Die CDU handelt auch als Opposition konstruktiv und verantwortungsvoll, wenn es um wichtige Themen geht.

Hintergrund und Notwendigkeit der Reform

In Ländern wie Polen und Ungarn haben wir gesehen, wie wichtig ein unabhängiges Verfassungsgericht ist. Dort haben radikale Parteien versucht, die Gerichte zu unterwandern und ihre politische Unabhängigkeit zu zerstören. In Polen hat die frühere Regierungspartei PiS beispielsweise die Zahl der Richter stark erhöht, um hier eigene Anhänger zu platzieren. Dadurch wurden kritische Gesetze erst nach langer Zeit geprüft und entsprechend entschieden.

Solche Szenarien wollen wir in Deutschland verhindern. Deshalb hat die Unions-Fraktion sich auf eine Änderung des Grundgesetzes geeinigt, die mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit beschlossen werden soll. Ziel ist es, hemmende Minderheiten oder Mehrheiten davon abzuhalten, unser demokratisches System zu blockieren.

Mit der Absicherung im Grundgesetz wird das höchste deutsche Gericht besser vor einer möglichen Einflussnahme extremer politischer Kräfte geschützt.

Die geplanten Änderungen im Detail

Im Grundgesetz sollen nun folgende Punkte festgeschrieben werden:

  • Anzahl der Richter und Senate: Das Verfassungsgericht wird weiterhin aus 16 Richtern bestehen, die in zwei Senaten arbeiten.

  • Amtszeit und Altersgrenze: Die Richter werden für maximal zwölf Jahre gewählt und dürfen nicht wiedergewählt werden. Sie dürfen ihr Amt bis zum 68. Lebensjahr ausüben. Wenn ein Richter ausscheidet, bleibt er im Amt, bis ein Nachfolger gewählt ist.

  • Geschäftsordnungsautonomie: Das Gericht kann seine Arbeitsweise selbst bestimmen. So wird sichergestellt, dass es ohne äußeren Druck arbeiten kann und Tricksereien wie in Polen unmöglich sind.

Neuer Mechanismus zur Richterwahl

Ein besonders wichtiger Punkt der Reform ist der neue Mechanismus zur Richterwahl. Bisher werden die 16 Verfassungsrichter je zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt. Künftig soll gelten: Wenn es in einem der beiden Gremien zu einer Blockade kommt - zum Beispiel durch Widerstand der AfD gegen einen bestimmten Richter - haben Bundestag oder Bundesrat drei Monate Zeit, diese Blockade zu überwinden. Gelingt das nicht, entscheidet das jeweils andere Gremium über die Richterwahl.

Breite Unterstützung und Zusammenarbeit

Die CDU ist sich mit der Ampel-Regierung einig: Diese Reform ist notwendig, um unsere Verfassungshüter zu stärken und extreme politische Kräfte in Schach zu halten.

Andrea Lindholz und Ansgar Heveling von der CDU/CSU-Fraktion betonten: Diese Reform ist ein wichtiger Schritt sei, um das Verfassungsgericht besser zu schützen. Die Zusammenarbeit zwischen den Ampel-Parteien und der CDU/CSU war intensiv und konstruktiv. „Wir sind unserer staatspolitischen Verantwortung gerecht geworden“, sagte Lindholz.

Diese Reform zeigt, wie wichtig es ist, dass alle demokratischen Kräfte zusammenarbeiten, um unsere Demokratie zu schützen und zu stärken. Die CDU setzt sich für eine starke und gerechte Gesellschaft ein. Unterstützen Sie die CDU dabei, Deutschland sozial gerechter und wirtschaftlich stärker zu machen. Gemeinsam können wir dafür sorgen, dass wichtige Institutionen wie das Bundesverfassungsgericht ihre Arbeit weiterhin gut machen können.