130.000 Einsatzstunden der Berliner Polizei. 18 dokumentierten Fälle, in denen Rettungskräfte behindert wurden. Rund 1.190 Fälle, die zur Anzeige gebracht wurden. Dabei sind die Hunderttausende an verlorenen Stunden für uns alle noch gar nicht mitgezählt. Die verharmlost so genannten „Aktivisten“ der selbsternannten „Letzte Generation“ kleben sich auf Straßen und attackieren Kunst und Kultur. Sie lehnen Kompromisse ab und terrorisieren uns im Alltag – auf dem Weg zur Arbeit oder zurück, unterwegs für Kinder oder Pflegefälle und in vielen anderen Situationen. Dieses Vorgehen richtet sich gegen unsere Demokratie und gegen unsere Gesellschaft – gegen uns alle. CDU-Generalsekretär Mario Czaja betonte nach einer Sitzung des CDU-Vorstandes: „Man muss dieses unselige Spiel endlich beenden und die Täter härter bestrafen.“

„Straßenblockaden sind und bleiben Straftaten und sie gefährden Menschenleben.“ Mario Czaja

Gefahren ahnden

Rettungskräfte werden behindert, Arbeitnehmer kommen zu spät, Handwerker verpassen Aufträge, zählt der CDU-Generalsekretär auf. „Und unsere Polizei ist es leid, immer wieder dieselben Straftäter von der Straße zu kratzen. Dieses unwürdige Spielchen auf den Rücken der arbeitenden Bevölkerung muss beendet werden.“

„Der Rechtsstaat muss endlich gegen die Kriminellen der sogenannten Letzten Generation durchgreifen“, fordert Czaja für die CDU. „Straßenblockaden sind Straftaten und gefährden Menschenleben.“ Die CDU stellt die klare Frage: Warum landen Blockierer nicht mehrere Tage im Anschlussgewahrsam und bekommen die Einsatzkosten in Rechnung gestellt? Die CDU will genau das erreichen.

Der CDU-Generalsekretär betont: Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird noch in dieser Woche einen Antrag einbringen, der das Ziel verfolgt, die Bürgerinnen und Bürger und unsere Kulturgüter besser vor diesen mutwilligen Blockaden und Attacken zu schützen. Herzstück des Antrages ist eine Anpassung des Strafgesetzbuches und des Strafprozessrechts. „Wir wollen erreichen, dass bisherige Regelungslücken geschlossen werden und die Gefahren, die die Straßenkleber verursachen, entsprechend geahndet werden können.“

Anpassung des Strafprozessrechts

Czaja: „Konkret wollen wir eine Erweiterung des Paragrafen 240 StGB, als des besonders schweren Falls der Nötigung, z. B. bei Straßenblockaden, die Rettungskräfte behindern.“ Besonders schwere Fälle der Nötigung sollen künftig Mindeststrafen zur Folge haben, zum Beispiel bei Behinderung von Einsatz- oder Rettungswagen.

Diese Behinderung von hilfeleistenden Personen (323 II StGB) soll mit mindestens drei Monaten bis zu drei Jahren Haft bestraft werden können, um die Tat als besonders verwerflich bestrafen zu können.

Den Tatbestand des Gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr (315b StGB) wollen CDU und CSU dahingehend anpassen, dass Täter schon dann bestraft werden können, wenn die Blockade dazu geeignet ist, dass Rettungskräfte nicht rechtzeitig zu Unfallopfern gelangen.

„Wir erleben hier blindwütige Zerstörung einiger Radikaler, die den Klimaschutz zum Vorwand nehmen. Der Rechtsstaat ist nicht erpressbar und es wird Zeit, dass wir dies auch deutlich machen.“ Mario Czaja

Bei Beschädigung von Kunst- und Kulturgütern soll ebenfalls eine Mindeststrafe von 3 Monaten verhängt werden. Hierzu soll die Beschädigung oder Zerstörung von Gegenständen mit bedeutendem finanziellem oder kunsthistorischem Wert als besonders schwerer Fall definiert werden. Czaja: „Wir wollen § 304 StGB, also die Gemeinschädliche Sachbeschädigung, so verschärfen, dass Kunstwerke und Kulturgüter besser vor mutwilligen Beschädigungen durch Straftäter geschützt werden.“