Harte Strafen für Flughafen-Kleber
Zusammengefasst:
- Klimakleber schneller aburteilen
- Bundesregierung muss besser handeln
- Strafen müssen abschrecken
Wer freut sich nicht auf den Jahresurlaub? Ob Mittelmeer, Kanaren oder Malediven – es sind die schönsten Wochen des Jahres. Viele Menschen sparen lange für ihre Tage in der Sonne, vor allem auch Familien mit Kindern. „Durch die Flughafenblockaden werden die Menschen nicht nur an ihrem wohlverdienten Urlaub gehindert“, stellt Günter Krings fest. Er ist rechtspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion. Viel schlimmer noch, so Krings weiter: „Es werden auch Menschenleben gefährdet, wenn beispielsweise Rettungsflieger nicht mehr landen können.“
Klimakleber schneller aburteilen
CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann fordert deshalb harte Strafen für die Behinderung des Luftverkehrs. Und er plädiert für schnellere Konsequenzen: „Wir brauchen gerade im Fall der Klimakriminellen wo immer möglich beschleunigte Verfahren“, so Linnemann. Denn oftmals handelt es sich um ‚Intensivkleber‘. Diese reisen kreuz und quer durchs Land und begehen Straftaten in Serie, „während die Justiz gar nicht mehr hinterherkommt“.
„Die Klimakriminellen erreichen mit ihren Aktionen genau das Gegenteil dessen, was sie angeblich wollen. Die Akzeptanz für den Klimaschutz insgesamt sinkt, wenn Familien, die das ganze Jahr gearbeitet haben, nicht in den Urlaub fliegen können.“ Carsten Linnemann
Die Strafe müsse hier unmittelbar auf die Tat folgen, so Linnemann. „Gerade solche Täter müssen innerhalb kürzestmöglicher Zeit abgeurteilt werden. Sitzen die Serientäter hinter Gittern, gibt es auch weniger solcher kriminellen Aktionen.“
Linnemann selbst stellt in Gesprächen immer wieder fest, dass Nichthandeln das Vertrauen in den Rechtsstaat untergräbt: „Die Leute haben doch das Gefühl, dass der Staat bei Falschparkern schnell reagiert, sich aber von solchen Kriminellen auf der Nase herumtanzen lässt. Das muss sich endlich ändern.“
„Wer Menschen den wohlverdienten und lang ersehnten Jahresurlaub verdirbt, fördert die Spaltung unserer Gesellschaft. … Die Aktionen der 'Letzten Generation' stellen keinen Klimaschutz dar, sondern sind kriminell.“ Thomas Bareiß, verkehrspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion
Bundesregierung muss besser handeln
Linnemann kritisiert auch die fehlende Klarheit seitens der Bundesregierung: „Mich wundert, dass die Ampel und vor allem die Grünen solche kriminellen Aktionen nicht noch deutlicher verurteilen.“
Rechtsexperte Krings fordert für die Union: „Der Straftatbestand der Gefährdung des Luftverkehrs muss angepasst und verschärft werden.“ Der Verkehrsminister ist gefordert, so Krings. „Wenn er insoweit aber auf den aktuellen Gesetzentwurf der Bundesregierung verweist, wirft er Nebelkerzen. Denn bei genauer Prüfung erweist sich der Regierungsentwurf als Mogelpackung: Die neue Strafnorm, mit der das unberechtigte Eindringen in die Luftseite und Sicherheitsbereiche an Flughäfen bestraft werden soll, sieht eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe vor. Dies entspricht dem Strafrahmen der Sachbeschädigung, die von den Tätern durch das Zerschneiden des Maschendrahtzauns auch jetzt bereits immer verwirklicht wird.“
Strafen müssen abschrecken
Krings macht deutlich: Ein derartiges Strafmaß ist unangemessen milde. Erforderlich wäre ein spürbar erhöhtes Mindeststrafmaß, um Strafen zu erreichen, die abschrecken. Dazu müssen auch zivilrechtliche Druckmittel stärker ausgeschöpft werden. Krings empfiehlt allen Flughafenbetreibern dringend, sich die Ansprüche aller betroffenen Fluggäste gegen die Blockierer abtreten zu lassen, um sie dann gesammelt effektiver eintreiben zu können.
„Wer Flughäfen stilllegt, schadet dem Wirtschaftsstandort Deutschland. … Im Ausland schaden solche Aktionen der Reputation unseres Standortes.“ Julia Klöckner, wirtschaftspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion
Das hätte auch nachhaltige Wirkung, so Krings. Denn: „Solche zivilrechtlichen Folgen können dann auch noch greifen, wenn Strafen längst verbüßt wurden, denn zivilrechtliche Schulden wegen vorsätzlichen strafbaren Handlungen wird ein Täter selbst durch eine Privatinsolvenz nicht los. An ihnen muss er im Zweifelfalle lebenslang abbezahlen.“