Die CDU lehnt die geplante Freigabe von Cannabis entschieden ab, besonders um die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu schützen.

„Dieses Gesetz macht die Realität nicht besser, sondern schlechter“, sagte Carsten Linnemann, Generalsekretär der CDU, am 16. August im „Frühstart“ bei ntv.

Kiffen hat schwere Folgen – vor allem für Jugendliche!

Silvia Breher, stellvertretende Vorsitzende der CDU, kritisiert das Gesetzesvorhaben der Ampel-Regierung scharf. Die geplante Legalisierung ist ein „schwerer Fehler.“ Ihr liegt besonders der Schutz der Jugend am Herzen. Sie mahnt: „Internationale Studien belegen: Dort, wo Cannabis legalisiert wird, da steigt der Konsum gerade bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen“. Suchtforscher als auch Ärzte weisen darauf hin, dass der frühe und regelmäßige Erstkonsum im Jugendalter schädlich ist. Der Grund: Das Gehirn ist noch nicht ausgereift und kann dauerhaft geschädigt werden. Eric Schmidt, Chef des Düsseldorfer Rauschgiftkommissariats, warnt: „Der Stoff hat ein hohes Suchtpotenzial“. Die Bundestagsabgeordnete Silvia Breher fordert: „Wir sagen Stopp! Dieses kuriose Drogen-Experiment darf nicht auf dem Rücken unserer Jugend ausgetragen werden.“

Silvia Breher MdB, stellvertretende Vorsitzende der CDU Deutschlands Silvia Breher Foto: CDU Deutschlands

Es scheint, als traue Gesundheitsminister Karl Lauterbach seinen eigenen Legalisierungsplänen nicht. Denn er hat eine große, begleitende Aufklärungskampagne zu der Legalisierung von Cannabis angekündigt. Leider ist die Kampagne nicht mit ausreichenden finanziellen Mitteln unterfüttert. Silvia Breher zeigt auf: „Schaut man aber auf den Haushaltsentwurf für 2024, liest man, dass sein Ministerium die Gelder für Aufklärungsmaßnahmen auf dem Gebiet des Drogen- und Suchtmittelmissbrauchs um vier Millionen Euro kürzen will.“ Vor diesem Hintergrund wirkt die Aufklärungskampagne wie ein Schuss ins Leere.

Fehlendes Personal für Kontrolle der Regeln.

Das neue Gesetz sieht vor, dass ein Verbot von 200 Meter Abstand um Schulen gelten soll. Hier darf weiterhin kein Cannabis konsumiert werden. Völlig unklar ist aber, mit welchem Personal die Kommunen und Länder die Abstandregelungen überwachen sollen. Schwierig zu kontrollieren ist auch der Besitz von bis zu 25 Gramm und der Eigenanbau von bis zu drei Pflanzen. Jochen Kopelke, Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei, merkt an: Es ist unklar, „wie die Polizei im Tatort Blumenbeete prüfen soll, dass auch niemand mehr als drei weibliche blühende Pflanzen im heimischen Garten anbaut“. Und wer will bei Stichproben feststellen, ob das Cannabis legal oder illegal erworben ist? Mehr als deutlich zeigt sich, dass der Wille der Bundesregierung zu weniger Kriminalität nicht nur undurchdacht ist. Durch dieses Gesetz entsteht eine enorme Zusatzbelastung für die Polizei.

Der Schwarzmarkt verlagert sich.

Zwar behauptet die Scholz-Regierung, durch das geplante Gesetz den Schwarzmarkt auszutrocknen. Doch das ist lediglich ein Blick durch die rosarote Regierungsbrille. In Ländern wie den Niederlanden und Kanada ist Cannabis frei verkäuflich, der Schwarzmarkt existiert nach wie vor. Darüber hinaus entsteht ein neuer, halblegaler Markt. Experten sprechen vom Graumarkt. Legal erworbener Cannabis kann weiterverkauft werden, egal wie alt der Käufer ist.

Und jetzt? Ein Vorschlag der CDU.

Die CDU möchte den Weg der Entkriminalisierung statt Legalisierung prüfen lassen. Das bedeutet, Besitz, Handel und Konsum von Cannabis bleiben weiterhin illegal! Anders als gegenwärtig hat dies jedoch keine strafrechtlichen Folgen, sondern gilt nur noch als Ordnungswidrigkeit. Betroffene bekommen eine Abmahnung, kein Gerichtsverfahren.

Wer mit Drogen bis 25 Gramm aufgegriffen wird, muss aber zur Drogenberatung und erhält Hilfsangebote. Im Wiederholungsfall gibt es Verwarnungen wie Geldbußen zwischen 25 Euro und 100 Euro oder Führerscheinentzug. Der Anbau von Cannabis für den Eigenbedarf bleibt illegal, ebenso der Verkauf von Werkzeugen und anderen Anbaugeräten. Cannabishandel bleibt eine Straftat. Der Verkauf von Cannabis gilt als Drogenhandel und der Verkäufer kann mit Strafen bis zu fünf Jahren geahndet werden. Für die Polizei bringt das eine enorme Verwaltungsentlastung. Anzeigen sind nicht mehr notwendig und können auf diejenigen konzentriert werden, die kriminellere Straftaten begehen.