Quittung für Wahlchaos des rot-grün-roten Senats

Wir erinnern uns: ein lauer Tag Ende September 2021 in Berlin. Es ist der 26. September, Wahltag in Deutschland. Drei Wahlen und ein Volksbegehren stehen an diesem Tag in Berlin an. Lange Warteschlangen bilden sich vor den Wahllokalen. Manche warten stundenlang, bevor sie ihre Stimmen abgeben können. In nicht wenigen Wahlbezirken fehlen Stimmzettel. Teilweise werden sie auch an falsche Wahlbezirke ausgeliefert. Und mancherorts werden Stimmzettel zur Bundestagswahl mit denen zum Volksbegehren ausgegeben – an Personen ohne Wahlrecht. Ursache für das unerwartete Wahlchaos ist die schlechte Organisation durch den rot-grün-roten Senat in Berlin.

Die erste Quittung für das Wahlchaos in Deutschlands Hauptstadt kam bereits im letzten Jahr. Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin erklärte die Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus und in den Bezirken für ungültig. Die Wahlen wurden am 12. Februar 2023 wiederholt.

Heute folgte die zweite Quittung. Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass auch die Bundestagswahlen in Berlin teilweise wiederholt werden müssen.

„Wie vor einem Jahr gilt: Diese Wahl ist nur deshalb erforderlich, weil der vorherige rot-grün-rote Senat nicht in der Lage war, eine verfassungsgemäße Wahl auf die Beine zu stellen.“ Carsten Linnemann

Carsten Linnemann und Ottilie Klein

Ottilie Klein, Carsten Linnemann, Foto: CDU/ Anika Nowak

Linnemann: „Wahlen müssen funktionieren, ansonsten funktioniert keine Demokratie“

Deshalb muss in 455 der 2256 Wahlbezirke und den zugehörigen Briefwahlbezirken neu abgestimmt werden. Jeder fünfte Berliner ist aufgerufen, erneut zur Wahl zu gehen.

Geklagt hatte die Unionsfraktion im Deutschen Bundestag. Im November 2022 hatte der Bundestag beschlossen, dass die Bundestagswahl teilweise wiederholt werden muss. Für die Union ging der Beschluss der Ampel-Regierung nicht weit genug. Der Grund: Die Wahlen in sechs weiteren Wahlkreisen waren nicht für ungültig erklärt worden – entgegen der Meinung des Bundeswahlleiters. Die Unionsfraktion forderte deshalb, dass in mehr Wahlbezirken die Wahlen wiederholt werden muss. Das Bundesverfassungsgericht gab der Wahlprüfungsbeschwerde heute in Teilen recht. Für CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann steht fest: „Wahlen müssen funktionieren, ansonsten funktioniert keine Demokratie.“

Chance für Berlin: Ampel das Stopp-Zeichen zeigen!

Wie geht es jetzt weiter? Die Wahlwiederholung muss innerhalb von 60 Tagen stattfinden. Geplant sind die Wahlen für den 11. Februar 2024. Carsten Linnemann erklärt: „Wir werden jetzt mit voller Kraft in diese Wiederholungswahl gehen.“ Rückenwind gibt das neue Grundsatz-Programm. Der CDU-Generalsekretär ist sicher: „Wir haben mit dem Grundsatz-Programm nochmal an Fahrt gewonnen. Wir sagen nicht nur, was die Regierung falsch macht, sondern wir zeigen eigene Konzepte, wie wir es besser machen.“

Für die CDU steht fest: Diese Wahl hat Gewicht. Sie wird ein Zeichen setzen und das über Berlin hinaus. So sieht es auch die Generalsekretärin der CDU in Berlin, Ottilie Klein.

„Unsere Botschaft ist klar und eindeutig: Berlin, deine Chance. Zeig der Ampel das Stopp-Zeichen!“ Ottilie Klein

Ottilie Klein Ottilie Klein, Foto: CDU/ Anika Nowak

Ob per Brief oder im Wahllokal: Bald sind knapp eine halbe Million Berlinerinnen und Berliner zur Wahl aufgerufen. Die CDU hat ein klares Ziel: Sie will diese Wiederholungswahl gewinnen! Carsten Linnemann stellt klar: „Wir verstehen diese Wiederholungswahl als Chance. Wir möchten der Ampel-Regierung ein Stopp-Schild zeigen, dass das so nicht weitergehen kann.“ Es liegt jetzt an den Berlinerinnen und Berlinern, dies auch deutlich zu machen.