CDU und CSU haben weiter die Weichen für das Ziel der Klimaneutralität 2045 sowie das Erreichen der Pariser Klimaziele gestellt. Im Bundestag haben die Regierungsfraktionen dazu neben dem Klimaschutzgesetz ein ganzes Klima- und Energiepaket beschlossen. Dieses Paket trägt klar die Handschrift der CDU. So finden sich zentrale Punkte aus unserem Präsidiumsbeschluss vom 3. Mai 2021 wieder. Zum Ende der Legislaturperiode setzt damit die CDU-geführte Bundesregierung ein wichtiges Zeichen.

Die wichtigsten Punkte im Detail:

Klimaneutralität – aber generationengerecht: Im Jahr 2045 soll Deutschland klimaneutral sein. Für 2030 gilt das Ziel einer Reduktion der Treibhausgasemissionen um 65 Prozent (bislang: 55 Prozent) im Vergleich zu 1990 und für 2040 ein Einsparungsziel von 88 Prozent. Diese bessere zeitliche Verteilung der Lasten bei der Einsparung von Treibhausgasen sorgt für mehr Generationengerechtigkeit.

Beitrag zum Green Deal der EU: Das Klimaziel der Europäischen Union liegt künftig bei einer Reduktion der Treibhausgasemissionen von 55 Prozent statt bisher 40 Prozent. Deutschland leistet also einen offensiven Beitrag zum europäischen „Green Deal“ und zur Einhaltung des UN-Klimaübereinkommens von Paris. Außerdem hat die Union erreicht, dass deutsche und europäische Klimapolitik besser miteinander verzahnt werden.

Arbeitsplätze in energieintensiven Industrien erhalten: Mit der Carbon-Leakage-Verordnung zum Brennstoffemissionshandelsgesetz werden Unternehmen, die in einer besonderen internationalen Wettbewerbssituation stehen, bei den Kosten aus dem nationalen Emissionshandel entlastet. Das hilft, Arbeitsplätze im Land zu halten und die Abwanderung von Produktion in Länder mit geringeren Umwelt- und Klimastandards zu verhindern. Denn damit wäre weder dem Klimaschutz noch dem Wirtschaftsstandort Deutschland gedient.

Lärm- und Artenschutz: Wir bringen das Ziel einer erfolgreichen Energiewende für mehr Klimaschutz sowie den Lärm- und den Artenschutz zu einem pragmatischen Ausgleich. Ein großer Erfolg ist die Neuregelung für das Repowering von Windkraftanlagen. Diese haben wir mit dem Gesetz zur Umsetzung der RED-II-Richtlinie im Zulassungsverfahren im Bundes-Immissionsschutzgesetz verankert. Beim Ersetzen alter Windkraftanlagen ist künftig im Genehmigungsverfahren maßgeblich, ob durch die neue Anlage zusätzliche Belastungen entstehen (so genannte „Delta-Analyse). Bislang wurde die Vorbelastung durch die bereits bestehende Windenergieanlage nicht berücksichtigt und viele Projekte wurden dadurch unnötig verhindert.

Rechte der Verbraucher werden gestärkt: Stromversorger mit mehr als 100.000 Kunden werden künftig dazu verpflichtet, sog. dynamische Stromtarife anzubieten. Somit können Verbraucher, die ein intelligentes Messsystem (Smart Meter) nutzen, künftig einen Tarif wählen, mit dem sie zu bestimmten Zeiten (beispielsweise in den Nachtstunden) günstigeren Strom beziehen, und ihr Verbrauchsverhalten daran ausrichten.

Überschüssigen Strom aus erneuerbarer Energie wird nutzbar: Die Regelung „Nutzen statt Abregeln“ wird auf die Hochspannungsebene ausgeweitet. Das ermöglicht künftig auf dieser Netzebene auch den Verteilnetzbetreibern, überschüssigen EE-Strom, den das Netz nicht aufnehmen kann, zu nutzen statt abzuregeln.

Ausbau der Erneuerbaren Energien wird gesteigert: Für das nächste Jahr sind zusätzliche umfangreiche Sonderausschreibungen bei Wind an Land und Photovoltaik (PV) als Sofortmaßnahmen geplant. Damit wird der Zeitraum überbrückt, bis es Klarheit zu den Ausbauzielen bei Erneuerbaren Energien auf europäischer Ebene bis 2030 gibt. Damit ist sichergestellt, dass Deutschland beim Ausbau keine Zeit verlieren.

Bessere Rahmenbedingungen für Stromspeicher: Die Regelungen für Stromspeicher werden vereinfacht, indem Messanforderungen verschlanken und insgesamt Hemmnisse bei der praktischen Handhabung abgebaut werden. Die Vermeidung einer Doppelbelastung von Speichern mit Umlagen ist damit künftig sehr viel einfacher und unbürokratischer möglich.