Am 23. Februar 2025 ist die Bundestagswahl: Diese Wahl ist auch für Deutschlands Rolle in Europa und der Welt entscheidend.
Auch alle im Ausland lebenden Deutschen haben die Möglichkeit, beide Stimmen der CDU zu geben. Voraussetzung dafür ist, dass sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind – und das bis spätestens 2. Februar 2025!
Dabei gilt: Wer zuletzt in Deutschland gemeldet war, trägt sich bei seinem letzten Wohnort in das Wählerverzeichnis ein.
Wer nicht in Deutschland gemeldet war, nimmt die Gemeinde, mit der er sich am engsten verbunden fühlt.
Die Wahlunterlagen werden ab dem 4. Februar 2025 versendet. Für die weit entfernten Länder, in denen die Zustellung und der Versand über den Postweg schwierig ist, werden Sonderkuriere durch das Auswärtige Amt eingesetzt. Das Zurückschicken der Unterlagen erfolgt ebenfalls über den Postweg – bei unzuverlässiger Postzustellung ist der Weg über die Botschaft mit Kurier möglich.
Bitte beachten Sie, dass eine Wahl in den Botschaften nicht möglich ist!
Alle Infos sowie den Antrag zum Eintrag in das Wählerverzeichnis finden Sie auf der Seite der Bundeswahlleiterin: