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Carsten Linnemann
Carsten Linnemann

Bundesausschuss :Kleiner Parteitag

Der Bundesausschuss der CDU wird allgemein auch als ‚Kleiner Parteitag‘ bezeichnet. Er ist das zweithöchste Gremium der Partei – nach dem Parteitag. Ein CDU-Bundesausschuss wird in der Regel nur zur Beschlussfassung bestimmter Themen einberufen und tagt im Allgemeinen eintägig. Im Gegensatz zu einem normalen CDU-Parteitag gibt es deutlich weniger Vorgaben und deutlich weniger Delegierte.  

Der Bundesausschuss setzt sich zusammen aus  

  • den Mitgliedern des CDU-Bundesvorstandes 
  • je eine Vertreterin oder ein Vertreter der 8 CDU-Vereinigungen auf Bundeseben 
  • den Delegierten der CDU-Landesverbände (eine Person je angefangene 4000 Mitglieder) 
  • als beratende Mitglieder ohne Stimmrecht: die Vorsitzenden der Bundesfachausschüsse (derzeit noch nicht wieder eingesetzt)  

 

Die Mitglieder des Bundesausschusses entscheiden 

  • über vorübergehende Nachbesetzungen von Vorsitzenden, stellvertretenden Vorsitzenden, Generalsekretären, Schatzmeister oder gewählten Mitgliedern des CDU-Präsidiums nach deren vorzeitigem Ausscheiden aus ihrem Amt im Präsidium 
  • über die Delegierten für die Gremien der Europäischen Volkspartei (EVP) 
  • über das Ergebnis von Koalitionsverhandlungen 

 

Die Aufgaben eines CDU-Bundesparteitages, eine Bundesausschusses, des Bundesvorstandes und anderes mehr sind im Statut der CDU Deutschlands festgelegt.