

Der Bundesausschuss der CDU wird allgemein auch als ‚Kleiner Parteitag‘ bezeichnet. Er ist das zweithöchste Gremium der Partei – nach dem Parteitag. Ein CDU-Bundesausschuss wird in der Regel nur zur Beschlussfassung bestimmter Themen einberufen und tagt im Allgemeinen eintägig. Im Gegensatz zu einem normalen CDU-Parteitag gibt es deutlich weniger Vorgaben und deutlich weniger Delegierte.
Der Bundesausschuss setzt sich zusammen aus
- den Mitgliedern des CDU-Bundesvorstandes
- je eine Vertreterin oder ein Vertreter der 8 CDU-Vereinigungen auf Bundeseben
- den Delegierten der CDU-Landesverbände (eine Person je angefangene 4000 Mitglieder)
- als beratende Mitglieder ohne Stimmrecht: die Vorsitzenden der Bundesfachausschüsse (derzeit noch nicht wieder eingesetzt)
Die Mitglieder des Bundesausschusses entscheiden
- über vorübergehende Nachbesetzungen von Vorsitzenden, stellvertretenden Vorsitzenden, Generalsekretären, Schatzmeister oder gewählten Mitgliedern des CDU-Präsidiums nach deren vorzeitigem Ausscheiden aus ihrem Amt im Präsidium
- über die Delegierten für die Gremien der Europäischen Volkspartei (EVP)
- über das Ergebnis von Koalitionsverhandlungen
Die Aufgaben eines CDU-Bundesparteitages, eine Bundesausschusses, des Bundesvorstandes und anderes mehr sind im Statut der CDU Deutschlands festgelegt.